Ständige Landeshauptvorstandskommissionen

Ständige Kommission für Beamtenrecht, Besoldung und Versorgung

Zur Unterstützung der Arbeit von Landesleitung besteht es eine ständige Kommission für Beamtenrecht, Besoldung und Versorgung, welche vom Landeshauptvorstand des dbb niedersachsen berufen wird. 

Die Kommission besteht aus bis zu zehn Mitgliedern.

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