Ständige Kommission für Beamtenrecht, Besoldung und Versorgung
Zur Unterstützung der Arbeit von Landesleitung besteht es eine ständige Kommission für Beamtenrecht, Besoldung und Versorgung, welche vom Landeshauptvorstand des dbb niedersachsen berufen wird.
Die Kommission besteht aus bis zu zehn Mitgliedern.