Unser Rechtsschutz

Der dbb niedersachsen gewährt seinen Mitgliedern, d.h. den Mitgliedern seiner Mitgliedsgewerkschaften und -verbände im Rahmen der Rahmenrechtsschutzordnung des dbb umfassenden Rechtsschutz in allen beruflichen Fragen.

 

Umfang

Praktische Abwicklung und Kosten

Hinweise im Strafverfahren

Rechtsschutzantrag an Mitgliedsgewerkschaft/-verband

Rechtsschutzformular

Umfang

Der Rechtsschutz umfasst sowohl die Rechtsberatung (umfassender Rechtsrat – mündlich oder schriftlich) als auch den Verfahrensrechtsschutz (Verfahrens- und Prozessvertretung gegenüber Dienstherrn und Arbeitgebern sowie ggf. Dritten) in gerichtlichen oder außergerichtlichen Verfahren.

Rechtsschutz kann also nur in Fällen gewährt werden, die im Zusammenhang mit der derzeitigen oder früheren beruflichen oder gewerkschaftlichen Tätigkeit im öffentlichen Dienst oder im privaten Dienstleistungssektor stehen. Dazu gehören auch Tätigkeiten in den Funktionen als Mitglied eines Personal- oder Betriebsrates, einer Jugend- oder Ausbildungsvertretung, als Frauenbeauftragte oder als Vertrauensfrau/-mann der behinderten Menschen.

Er umfasst u.a.:

  • Dienst- und arbeitsrechtliche Fragen (z. B. Beihilfe oder Beurteilungen)
  • Rechtsprobleme des Sozialrechts, soweit sie unmittelbare Auswirkungen auf das Arbeits- oder Dienstrecht haben (z. B. Feststellung Grad der Behinderung)
  • Straf- u. Disziplinarverfahren, die in unmittelbarem Zusammenhang mit der beruflichen Tätigkeit stehen
  • Fragen des Arbeitsrechts (z. B. Eingruppierungen)

Rechtsschutz wird nur gewährt, wenn zum Zeitpunkt der Entstehung des Rechtsschutzfalles die Mitgliedschaft als Einzelmitglied bestanden hat. Rückwirkende Mitgliedschaften werden insoweit nicht berücksichtigt.

Praktische Abwicklung und Kosten

Der satzungsgemäß verankerte Rechtsschutz, auf den kein Rechtsanspruch besteht, ist grundsätzlich kostenlos und wird über die Dienstleistungszentren des dbb abgewickelt.
Das bedeutet, dass der dbb niedersachsen keine Kosten für selbstbeauftragte Anwältinnen und Anwälte übernimmt.
Bei Straf- und Disziplinarverfahren ist es bei Vorsatztaten nach der Rahmenrechtsschutzordnung vorgesehen, dass die Verfahrenskosten sowie eine Pauschale i.H.v. 400,- € als Sachaufwands- und Personalkostenpauschale zu entrichten sind.
In Niedersachsen sind diese Kosten bei den meisten Mitgliedsgewerkschaften und -verbänden durch das jeweilige Einzelmitglied zu tragen.

Rechtsschutzantrag an Mitgliedsgewerkschaft/-verband

Um Rechtsschutz erhalten zu können, muss bei der eigenen Mitgliedsgewerkschaft/dem eigenen Mitgliedsverband ein Rechtsschutzantrag gestellt werden, in den die persönlichen Daten – Status, Erreichbarkeit, etc. – einzutragen sind.

Eine kurze schriftliche Sachverhaltsschilderung ist natürlich ebenso erforderlich, wie die Darstellung des konkreten Rechtsschutzbegehrens.
Gleichzeitig sollten sämtliche Schriftstücke, die im Zusammenhang mit dem Rechtsschutzbegehren stehen – etwa Arbeitsverträge, Kündigungsschreiben, Ausgangs- und Widerspruchsbescheide, Beurteilungen, Vorkorrespondenz etc. – in Kopie oder per Mail übermittelt werden.

Diese Informationen werden zur Prüfung der Rechtsschutzgewährung benötigt.

Die Unterlagen werden von der Mitgliedsgewerkschaft/dem Mitgliedsverband entweder direkt oder – in den Fällen der erforderlichen Beteiligung des dbb niedersachsen – über den dbb niedersachsen an das zuständige Dienstleistungszentrum weitergereicht. Hier erfolgt im Fall der Rechtsschutzgewährung die weitere rechtliche Bearbeitung und die Kontaktaufnahme mit dem /der Betroffenen.

Eine direkte Kontaktaufnahme des Mitgliedes mit dem dbb Dienstleistungszentrum ist nicht möglich.

Bei drohendem Fristablauf ist das Einzelmitglied bis zur endgültigen Übernahme der Sache durch das DLZ für die rechtzeitige ggf. fristwahrende Einlegung eines Rechtsmittels verantwortlich.