Beteiligungsvereinbarung

Bei der Vorbereitung gesetzlicher und allgemeiner Regelungen der beamtenrechtlichen Verhältnisse durch die obersten Landesbehörden ist der dbb niedersachsen als Gewerkschaftliche Spitzenorganisation aufgrund des unmittelbar für die Länder geltenden Beamtenstatusgesetzes und § 96 des Niedersächsischen Beamtengesetzes (NBG) zu beteiligen.

Die Entwürfe werden den Gewerkschaftlichen Spitzenorganisationen – in Niedersachsen sind das der dbb niedersachsen, der DGB und der Richterbund – zur Stellungnahme zugeleitet, die ergänzend eine mündliche Erörterung verlangen können.

Vorschläge der Spitzenorganisationen, die in Gesetzentwürfen keine Berücksichtigung gefunden haben, werden dem Landtag unter Angabe der Gründe im Rahmen der amtlichen Begründung mitgeteilt.

Seit dem Jahr 2008 werden wir nach Abschluss der Beteiligungsvereinbarung mit dem Land Niedersachsen bereits im Vorfeld – in der Regel zeitgleich mit der Ressortbeteiligung - bei der Schaffung oder Änderung entsprechender Regelungen intensiv eingebunden.


Diese sehr frühzeitige Beteiligung erfolgt einvernehmlich vertraulich. Hintergrund ist insbesondere, dass die Entwürfe im Rahmen der Ressortbeteiligung und unserer „Vorab-Beteiligung“ noch wesentlichen Änderungen unterliegen (können). Nur über die Vertraulichket ist sichergestellt, dass wir und andere in dieser Phase erfolgreich auf der Basis von grundsätzlichen Positionierungen im dbb niedersachsen (Gewerkschaftstags- und Organbeschlüsse) in der Praxis verbessert Einfluss auf Regelungen nehmen können.

Beteiligungsvereinbarung zum Download (PDF)