Nach intensiven und langwierigen Verhandlungen in Potsdam haben sich der dbb beamtenbund und tarifunion sowie die Arbeitgeberseite von Bund und Kommunen am 6. April 2025 auf einen neuen Tarifabschluss für die Beschäftigten im öffentlichen Dienst geeinigt. Die Einigung bringt spürbare finanzielle Verbesserungen, neue Gestaltungsmöglichkeiten bei der Arbeitszeit und wichtige Entlastungen – insbesondere für die unteren Entgeltgruppen.
„Wichtige Fortschritte stecken im Detail“, betonte der dbb-Verhandlungsführer Volker Geyer. Die Kernforderungen des dbb – lineare Entgelterhöhung, soziale Komponente, Arbeitszeitsouveränität und Maßnahmen zur Entlastung – sind allesamt Teil des Ergebnisses. Geyer lobte, dass sich in dieser Einigung alle Beschäftigtengruppen wiederfinden können, kritisierte jedoch auch, dass jeder Fortschritt den Arbeitgebern mühsam abgerungen werden musste. „Ein wirklich zukunftsorientiertes Signal wäre mehr als angebracht gewesen“, so Geyer.
Konkret steigen die Tabellenentgelte in zwei Schritten: Ab dem 1. April 2025 erfolgt eine Erhöhung um 3 Prozent, ab dem 1. Mai 2026 folgt ein weiterer Anstieg um 2,8 Prozent. Zusätzlich kommt im ersten Schritt ein Mindestbetrag von 110 Euro zum Tragen, was besonders Beschäftigten in den unteren Entgeltgruppen zugutekommt. So ergeben sich dort überproportionale Steigerungen von bis zu 4,67 Prozent.
Auch für Auszubildende, dual Studierende sowie Praktikantinnen und Praktikanten bringt der Abschluss Verbesserungen: Die Ausbildungsvergütung steigt in zwei Schritten um jeweils 75 Euro. Zudem wurde vereinbart, dass junge Menschen nach erfolgreichem Abschluss mit der Note „Befriedigend“ bei betrieblichem Bedarf unbefristet übernommen werden sollen.
Ein wichtiges Signal in Richtung Entlastung ist der zusätzliche Urlaubstag ab dem Jahr 2027 – für alle Beschäftigten, einschließlich Auszubildender. Die Jahressonderzahlung wird ab 2026 deutlich erhöht, differenziert nach Entgeltgruppen und Arbeitgeberbereich. Teilweise besteht künftig die Möglichkeit, die Sonderzahlung in bis zu drei freie Tage umzuwandeln – außer im Gesundheits- und Pflegebereich, wo es stattdessen höhere Zahlbeträge gibt.
Darüber hinaus werden die Zulagen für ständige Schicht- und Wechselschichtarbeit ab Juli 2025 deutlich angehoben. Beispielsweise steigt die Schichtzulage auf 100 Euro, die Zulage für Wechselschichtarbeit auf 200 Euro – in Pflegeeinrichtungen sogar auf 250 Euro monatlich. Ab dem Jahr 2027 sollen diese Zulagen dynamisiert werden.
Ein weiterer Meilenstein betrifft die Arbeitszeitsouveränität. Künftig können auf betrieblicher Ebene Langzeitkonten eingerichtet werden, die zum Beispiel für Sabbaticals oder Freistellungen zur Kinderbetreuung und Pflege genutzt werden können. Die Gleitzeitregelungen werden verbessert, insbesondere um die bisher häufig praktizierte Kappung von Stunden zu verhindern. Zusätzlich kann – auf freiwilliger Basis – eine Erhöhung der Wochenarbeitszeit auf bis zu 42 Stunden für maximal 18 Monate vereinbart werden. Diese wird mit einem Zuschlag vergütet: 25 Prozent für die EG 1 bis 9b, 10 Prozent für EG 9c bis 15.
Trotz aller Verbesserungen mahnt der dbb: Der öffentliche Dienst steht vor massiven Herausforderungen. Schon jetzt fehlen über 570.000 Beschäftigte, und in den kommenden zehn Jahren geht etwa ein Drittel der Belegschaft in den Ruhestand. Um diese Lücke zu schließen, braucht es dringend attraktivere Bezahl- und Arbeitsbedingungen. „Sonst sehen wir auf dem Arbeitsmarkt bald endgültig alt aus“, warnt Geyer.
Abschließend fordert der dbb die zeit- und inhaltsgleiche sowie systemgerechte Übertragung des Tarifergebnisses auf den Beamtenbereich. Gespräche mit dem Bundestag und der neuen Bundesregierung sollen hierzu umgehend aufgenommen werden.