Besoldungserhöhung zum 1. Juni 2017 und 1. Juni 2018 beschlossen - Aktualisierung 04.04.2017
Der Niedersächsische Landtag hat am 15. Dezember 2016 die Besoldungserhöhungen für 2017 und 2018 beschlossen. Jeweils zum 1. Juni werden die Bezüge im Jahr 2017 um 2,5 % und im Jahr 2018 um 2 % angehoben.
Im Rahmen der politischen Diskussionen hatte der NBB insbesondere gefordert:
- Vorziehen der Anpassung von Besoldung und Versorgungsbezügen im Rahmen der Anpassung an die allgemeinen wirtschaftlichen Verhältnisse in den Jahren 2017 und 2018 vom 1. Juni auf den jeweils 1. Januar.
- Überdenken und Anpassen der beabsichtigten Erhöhungen insbesondere unter Berücksichtigung der deutlichen Erhöhung der Beiträge zur privaten Kranken- und Pflegeversicherung der seit dem Sommer (Kabinettsbeschluss zur Besoldungserhöhung) deutlich veränderten wirtschaftlichen Rahmendaten.
- Überdenken und Anpassen der beabsichtigten Erhöhungen mit dem Ziel, Niedersachsen in der Jahresbesoldung auf einen oberen Mittelfeldplatz im Ländervergleich zu bringen.
Konkret hatte der NBB gefordert:
- Erhöhung der Bezüge für das Kalenderjahr 2017 um 3,2 % zuzüglich eines Sockelbetrages von 30,- Euro und für das Kalenderjahr 2018 um 2,7 %.
- Erhöhung des Familienzuschlags der Stufe 1 um 30,- Euro, der Stufe 2 um 50,- Euro und der Erhöhungsbeträge für weitere zu berücksichtigende Kinder um jeweils 20,- Euro in 2017.